Einleitung

Der verantwortungsvolle Angler übt die Fisch-weid aus Liebhaberei und Freude an der Natur aus. Jeder Gedanke an einen Erwerb mittels seiner Beute liegt ihm fern, ebenso Rekordsucht im Beutemachen. Es ist in diesem Sinne verboten, die gefangenen Fische und Krebse zu verkaufen, beziehungsweise als Handels- oder Tauschobjekte zu verwenden.

Der Lizenznehmer übernimmt diese Fischerei­ordnung und verpflichtet sich damit, ihren Inhalt zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten.

Änderungen   dieser  Fischereiordnung,   die während der Dauer einer Angelerlaubnis vom Vorstand vorgenommen werden, verpflichten alle Lizenznehmer.